Mit den sieben alternativen Versicherungsmodellen von SWICA profitieren Sie vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und sparen bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr. Der einzige Unterschied zur klassischen Grundversicherung «Standard» liegt in der Wahl der Anlaufstelle. Der Leistungsumfang bleibt identisch.
| Leistungen aus der Grundversicherung Standard und Favorit-Modelle | |
|---|---|
| Ambulante Behandlungen, Schulmedizin | Behandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung (Details Kostenbeteiligung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) |
| Medikamente | Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Komplementärmedizin | Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Medizinische Check-ups | Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Mutterschaft | - Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung |
| Schutz- und Reiseschutzimpfungen | Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Hauskrankenpflege | Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Badekuren | CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Psychotherapie | Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Brillen oder Kontaktlinsen | CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel | Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen | - 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. - 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Auslandsbehandlung | Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Zahnbehandlungen, Dentalhygiene | Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Zahnstellungskorrekturen | Unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
Mit den SWICA Zusatzversicherungen komplettieren Sie Ihren Versicherungsschutz mit weiteren Leistungen. Zum Beispiel mit umfassenden zahnmedizinischen Behandlungen bei Denta oder Sehhilfen bei Supplementa.